Rechtsprechung
   BGH, 22.12.1959 - VI ZR 151/58   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,6423
BGH, 22.12.1959 - VI ZR 151/58 (https://dejure.org/1959,6423)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1959 - VI ZR 151/58 (https://dejure.org/1959,6423)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1959 - VI ZR 151/58 (https://dejure.org/1959,6423)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,6423) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.12.1958 - VI ZR 203/57

    Aufklärungspflicht des Arztes

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 151/58
    Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten, auf das sich die Aufklärungspflicht des Arztes gründet und dem sie zu dienen hat, wäre nicht gewahrt und die Einwilligung der Klägerin wäre nicht rechtswirksam gewesen, wenn sie nicht durch eine ihrem Verständnis angepaßte angemessene Belehrung in den Stand versetzt worden wäre, bei ihrer Einwilligung in den körperlichen Eingriff durch die Phrenicus-Operation zu ihrem Teil die Verantwortung hierfür mit zu tragen (vgl. BGHZ 29, 46, 55 f) [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57].

    Ob der Phrenicus wieder in Funktion treten und die Zwerchfellatmung wiederkehren würde, stand mit dem operativen Eingriff zur Lähmung des Nervs in einem Zusammenhang typischer Art. Über typische und nicht äußerst selten eintretende gesundheitsschädigende Folgen eines vorgesehenen Eingriffs muß der Patient aber von dem behandelnden Arzt ins Bild gesetzt werden, wenn seine Einwilligung in den Eingriff wirksam sein soll (vgl. BGHZ 29, 46, 60 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57] und das weitere Urteil des erkennenden Senats vom 5. Dezember 1958 - VI ZR 266/57 - VersR 1959, 308, 309).

  • BGH, 13.12.1951 - III ZR 144/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 151/58
    Den Grundsätzen der Entscheidungen BGHZ 4, 138, 151 [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50] und BGHZ 9, 145, 148 f [BGH 26.03.1953 - III ZR 220/52]olgend, hat das Berufungsgericht zutreffend dargelegt, daß für das Verlangen der Klägerin nach Leistung von Schadensersatz zweierlei Anspruchsgrundlagen gegenüber der Beklagten in Betracht kommen.

    Es ist hiernach rechtlich nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht das Entlastungsvorbringen der Beklagten nicht weiter für beweisbedürftig gehalten und das Bestehen eines Schmerzensgeldanspruchs verneint hat (BGHZ 4, 138, 152) [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50].

  • BGH, 05.12.1958 - VI ZR 266/57

    Einwilligung des Minderjährigen in Operation

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 151/58
    Ob der Phrenicus wieder in Funktion treten und die Zwerchfellatmung wiederkehren würde, stand mit dem operativen Eingriff zur Lähmung des Nervs in einem Zusammenhang typischer Art. Über typische und nicht äußerst selten eintretende gesundheitsschädigende Folgen eines vorgesehenen Eingriffs muß der Patient aber von dem behandelnden Arzt ins Bild gesetzt werden, wenn seine Einwilligung in den Eingriff wirksam sein soll (vgl. BGHZ 29, 46, 60 [BGH 09.12.1958 - VI ZR 203/57] und das weitere Urteil des erkennenden Senats vom 5. Dezember 1958 - VI ZR 266/57 - VersR 1959, 308, 309).
  • BGH, 26.03.1953 - III ZR 220/52

    Rechtliche Stellung einer Universitätsklinik

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 151/58
    Den Grundsätzen der Entscheidungen BGHZ 4, 138, 151 [BGH 13.12.1951 - III ZR 144/50] und BGHZ 9, 145, 148 f [BGH 26.03.1953 - III ZR 220/52]olgend, hat das Berufungsgericht zutreffend dargelegt, daß für das Verlangen der Klägerin nach Leistung von Schadensersatz zweierlei Anspruchsgrundlagen gegenüber der Beklagten in Betracht kommen.
  • BGH, 12.10.1955 - VI ZR 122/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 151/58
    Wird der Anspruch von dem Berechtigten nicht innerhalb dieser Frist gerichtlich geltend gemacht, so ist der Verpflichtete nicht gehindert, sich nach ihrem Ablauf auf Verjährung zu berufen (Urteile des erkennenden Senats vom 12. Oktober 1955 - VI ZR 122/54 - LM Nr. 2 zu § 222 BGB = NJW 1955, 1834 = VersR 1955, 695; vom 14. Oktober 1958 - VI ZR 185/57 - LM Nr. 6 zu § 222 BGB = VersR 1958, 862).
  • BGH, 17.02.1956 - VI ZR 248/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 22.12.1959 - VI ZR 151/58
    Gehen die Ansichten der Ärzte darüber, welche von mehreren Behandlungsarten die zweckmäßigere ist, auseinander, so wird auch ein Arzt, der grundsätzlich Anhänger einer bestimmten Behandlungsmethode ist, doch prüfen müssen, ob nicht im Einzelfall eine andere Art der Behandlung den Vorzug verdient, weil sie bei Berücksichtigung aller Umstände eher Erfolg verspricht oder geringere Gefahren für den Kranken mit sich bringt (Urteil des erkennenden Senats vom 17. Februar 1956 - VI ZR 248/54 - VersR 1956, 224, 225).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht